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Heilpraktikergesetz

Das Heilpraktikergesetz (kurz HeilprG) regelt die Zulassung zum Heilpraktiker und grenzt ebenso das Tätigkeitsfeld ein. Das HeilprG erläutert demnach die „berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“.

Dies ist gleichbedeutend mit der staatlichen Zulassung. Durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes 1939 wurden die Voraussetzungen zur staatlich anerkannten Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ klar definiert.

Das HeilprG finden Sie nach der Anmeldung als Download.

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