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Webinar SHP Vorbereitungskurs I (14 FP)

Veranstalter: Landesverband Bayern

Termin: 07.10.2023 09:00 - 18.02.2024 18:00

Ort: Online

Vorbereitungskurs exklusiv für Mitglieder podo deutschland LV Bayern

Die Vorbereitungskurse sind online geplant. Die Prüfung muss in Präsenz stattfinden.

Zulassungsvoraussetzung:
- erfolgreich abgeschlossene Podologie Ausbildung
- Mindestalter 25 Jahre

Vortrag:    Herr Dr. Walter Aigner, Herr RA Benjamin Alt

Termine:   60 Unterrichtsstunden

Teil 1     07. - 08.10.2023

Juristischer Teil: Freitag, 03.11.2023

Teil 2     16. - 18.02.2024

Freitag, Samstag, Sonntag: 09:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr

Prüfung im März 2024

60 min, 28 Fragen
mind. 75 % richtig beantwortet = Prüfung bestanden

Gebühr    900,00 €

Die Kursgebühr beinhaltet Intensiv-Unterricht und Unterlagen. Diese erhalten Sie vor dem ersten Termin und nur bei erfolgtem Zahlungseingang.

Die Seminarreihe wird nur im Block angeboten. Nachlässe für versäumte Termine werden nicht gewährt.

Nur nach verbindlicher Anmeldung bis 10.09.2023
Teilnehmer: max 20
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen

Weitere Informationen zum SHP mit Prüfung nach Aktenlage:

Sie erhalten ein Zertifikat über die bestandene Prüfung auf Grundlage des von uns eingereichten Curriculums. Bei Ihrem zuständigen LRA oder GA beantragen Sie die Bescheinigung zum SHP und ggf. eine Schmuckurkunde.

Nach unserer Information sind folgende Nachweise vorzulegen: Zertifikat über die bestandene Prüfung des Vorbereitungskurses, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest und Nachweis über erfolgreichen Berufsabschluss. (Vereinzelt werden noch Lebenslauf und Geburtsurkunde verlangt). Teilweise werden von den Behörden beglaubigte Kopien gefordert. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Dokumente eventuell zusätzlich benötigt werden.

Nach ca. ein bis zwei Wochen erhalten Sie die beantragte Bescheinigung zum SHP.

Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis trifft im Einzelfall die zuständige Behörde und hat die Möglichkeit in Zweifelsfällen eine Kenntnisüberprüfung zu verlangen.

Mit diesem Vorbereitungskurs haben Sie, wie bisher auch, die Möglichkeit eine mündliche Prüfung (März oder Oktober eines Jahres) in Ihrem zuständigen LRA oder GA abzulegen.

Hinweis
Für erfolgreiche Absolventen der Vorbereitungskurse bieten wir ein eintägiges Informationsseminar an, welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten diese zusätzliche Ausbildung beinhaltet.

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