Lehrgang zum Erwerb der Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten (10 FP), 2-tägig
ANMELDUNGEN WERDEN ENTGEGEN GENOMMEN
Bei der nachfolgend vorgestellten Veranstaltung handelt es sich um eine Fortbildung für zugelassene Podologen zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für die Versorgung mit Leistungen der Podologie i. d. F. vom 30.11.2020, entspr. Anlage 4.
Inhalt:
Hygieneanforderungen: Der Erwerb der Sachkenntnis ist bereits 2002 mit in Kraft treten des Medizinproduktegesetzes eingeführt worden. Lange Zeit hat niemand danach gefragt, ob derjenige, der Medizinprodukte (MPs) aufbereitet, dazu auch die ausreichende Kenntnis besitzt. Mittlerweile ist es allerdings so, dass viele Bundesländer und die zuständigen Bezirksregierungen diesen Nachweis fordern und kontrollieren. Im Rahmen des Lehrganges wird die Referentin, Frau Dipl. Psychologin Andrea Nitz-Schneider, die gemäß § 4 Abs. 2 & gem. § 8 Abs. 7 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit der RKI-/BFARM-Empfehlung zu den „Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten“, die geforderten Grundkenntnisse zu den Hygieneanforderungen, vermitteln.
Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang befähigt die Person zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte, ausschließlich bezogen auf die Podologie.
Der zweitägige Lehrgang umfasst 24 Unterrichtseinheiten und findet jeweils in der Zeit von 9:00 – 18:30 Uhr statt
Lehrgangsinhalte:
- Instrumentenkunde
- Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschl. Übertragungswege)
- Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten gem. der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und des BfArM Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte am Diabetes Patienten
- Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
- Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung
- Rechtskunde (MDR, MPDG, MPBetreibV, BioStoffV)
- Schwerpunkt der Aufbereitung
- Sachgerechtes Vorbereiten
- Reinigung/Desinfektion/Sterilisation - Funktionskontrolle
- Verpackung
- Kennzeichnung
- Lagerung
Am zweiten Lehrgangstag findet eine Lehrgangsinhaltsüberpfüfung / Kenntnisprüfung statt.
inkludierte Leistung
- Mineralwasser im Tagungsraum
- Kaffeepause am Vormittag
- Mittagsbuffet inkl. Softgetränk
- Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der erworbenen Fortbildungspunkte
Laufzeit an den Veranstaltungstagen
9:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Fortbildungspunkte (FP):
10 Fortbildungspunkte
Referentin:
Dipl.-Psychologin Andrea Nitz-Schneider,
Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Technische Sterilisationsassistentin DGSV
Teilnahmegebühren:
ermäßigt für Mitglieder aus NRW & RLP: 242,- EUR
Mitglieder aus anderem LV: 302,- EUR
Nichtmitglieder: 379,- EUR
Anmeldung/Abmeldungen:
An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
Stornogebühren & Vertragsannahme:
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 24,00 Euro Bearbeitungsgebühr, danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Bei Fernbleiben der Veranstaltung ohne Abmeldung oder Stornierung ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, wird den Teilnehmern mit ermäßigter Teilnahmegebühr (Mitgliedern), die gesamte Tagungspauschale in Rechnung gestellt.
Eigenmächtiger Tausch oder Platzvergabe unter den Teilnehmern ist unzulässig - es werden in dem Falle keine Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Die Annahme Ihrer Anmeldung (Vertragsannahme) erfolgt mit Versand der Auftragsbestätigung.