Heilmittel- RL - neue Richtlinien in der Podologie (4-5 FP)
Die Heilmittelrichtlinie hat die letzten Jahre viele Änderungen erfahren.
Verordnungen für Menschen mit Querschnitt, Neuropathien, Nagelspangen – und immer wieder gibt es Unsicherheiten.
Wir möchten Ihnen die nötige Sicherheit in der Therapieplanung, Einhaltung der Heilmittelrichtlinie, und auch in der Abrechnung geben – da wir als maßgeblicher Verband für Sie am Verhandlungstisch sitzen!
Ein souveräner Umgang mit der Heilmittelverordnung entspannt den Praxisalltag – und das Wissen zahlt sich aus!
Immer wieder kommt allerdings es zu Absetzungen, die die Kostenträger vornehmen, wenn Heilmittelverordnungen nach einer erfolgten Behandlung eingereicht werden.
Die Prüfroutinen bei den Kostenträgern werden intensiver und dadurch die Anforderungen an die Therapeuten, aber auch an eine korrekte Abrechnung höher.
Wer sich hier auskennt – und die Stolperfallen vermeidet – arbeitet stressfreier.
Da sich in den letzten Jahren viele Neuerungen im Heilmittelbereich der Podologie ergeben haben, sind aber auch „alte Hasen“ unsicher – und Neueinsteiger fragen sich „was kann ich noch besser machen“?
Hier geben wir Ihnen die entsprechende Hilfestellung – denn für jeden Podologen, der mit den Krankenkassen abrechnet, gelten die gleichen Regeln. Aber auch Podologen, welche neu im „Abrechnungsdschungel“ bestehen wollen müssen sich im Regelwerk gut auskennen.
Starten Sie mit uns durch – und lernen Sie mit Herrn Priegelmeir Tricks und Kniffe – für mehr Ruhe im Praxisalltag.
Vortrag Herr Bastian Priegelmeir, Podologe, SHP
Gebühr Für Mitglieder des podo deutschland
- LV Bayern: Bewirtungskosten, der Verband übernimmt die Seminarkosten
- andere LVs 50,00 € + Bewirtungskosten
Nichtmitglieder 175,00 € + Bewirtungskosten
Nur nach verbindlicher Anmeldung bis 12.06.2023