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18.01.2022

Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise!

Ein Genesenennachweis muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:

  • Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) erfolgt sein UND
  • das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen UND
  • das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institut.

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