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02.12.2021

Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich!

Heute veröffentlichte der GKV-Spitzenverband die offizielle Aktualisierung der Regelungen im Heilmittelbereich. Wie bereits mitgeteilt, ist die Abrechnung der Hygienepauschale bis 31.03.2022 möglich.

Bitte beachten Sie: Die aktualisierten Regelungen gelten ausschließlich für nicht abgerechnete Verordnungen. Nachforderungen für bereits abgerechnete Verordnungen auf Grund dieser Regelungen sind nicht möglich.

Aktuelle und ausführliche Infos finden Sie auf den Internetseiten des GKV:

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