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12.04.2021

„Kein Arbeitslohn: Masken und Corona-Tests“

Das bedeutet, dass die Übernahme dieser Kosten keinen Arbeitslohn darstellt. Ähnlich verhält es sich auch, wenn der Arbeitgeber Atemschutzmasken zur beruflichen Verwendung zur Verfügung stellt. Auch sie gelten nicht als Arbeitslohn. Das geht aus dem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ „Corona“ Steuern) der Finanzverwaltung nach Stand Ende Februar 2021 hervor: bit.ly/coronasteuer

Quelle: Zeitschrift "Zukunft Praxis" Ausgabe 03/2021 von Optica

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